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Kosten und Nutzen
Vor Auftragserteilung an unsere Kanzlei machen wir Sie mit den zu erwartenden Kosten in Ihrer Angelegenheit vertraut.
Die Gebührenordnung
Das Gesetz schreibt für die anwaltliche Tätigkeit eine Abrechnung unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vor.
Wie jeder Gesetzestext bereitet das Verständnis des verschachtelten Aufbaus und der Berechnung der schließlich zu zahlenden Gebühren einige Umstände. Das RVG geht zunächst von einer Ermittlung des wirtschaftlichen Interesses des Mandanten aus (Gegenstandswert).
Aus dem Gegenstandswert wird dann mittels eines festgelegten Tabellenwertes die Höhe der Gebühr entnommen. In einer Angelegenheit können mehrere Gebühren, je nach Umfang der anwaltlichen Tätigkeit anfallen. So werden beispielsweise die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit des Anwaltes in verschiedenen Gebühren erfasst.
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Stundensatz-Vereinbarung
Um mehr Kostentransparenz für Sie und uns zu erzielen, vereinbaren wir mit Ihnen für die Tätigkeit außerhalb der Gerichtssäle gerne die Abrechnung der angefallenen Arbeitszeit nach Stundensätzen.
Rechtsschutzversicherung
Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Rechtschutzversicherung und sprechen gerne hierzu eine Empfehlung aus. Allerdings werden wir, auch wenn Sie über entsprechenden Versicherungsschutz verfügen stets mit Ihnen, unserem Auftraggeber direkt abrechnen. Ihre Versicherung erstattet in aller Regel im versicherten Umfang den von Ihnen bezahlten Betrag, wenn Sie eine Anwaltsrechnung einreichen. Dieses Vorgehen erleichtert die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.
Ihr Nutzen
Der individuelle Nutzen und Erfolg durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hängt von den Erwartungen des Mandanten ab. Wir können Ihnen Ihr Problem nicht abnehmen aber wir werden versuchen mit Ihnen an einer Erleichterung oder Lösung mitzuwirken.
In einem ersten Beratungsgespräch werden wir mit Ihnen die Situation, wie Sie sie vorfinden besprechen und über erste Schritte und eventuelle Lösungsansätze beraten.
Reicht eine Erstberatung nicht aus, gehen wir mit Ihnen, wo erforderlich, auch den Weg „durch die Instanzen“. Unsere Beratungspraxis zielt jedoch darauf, eine interessengerechte Lösung des Konfliktes außerhalb des Gerichtssaales zu finden und dabei, wenn gewünscht, auch die Wurzeln des Problems mit Ihnen zu ergründen.
Falls erforderlich setzen wir für Sie unsere intra- und interprofessionellen Beziehungen nutzbringend ein.
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